Astrid van Dühren - Webseitenerstellung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB als PDF zum Ausdrucken
Rechtsklick - Ziel speichern unter

§ 1
Allgemeines

Astrid van Dühren (im folgenden AvD abgekürzt) bietet ihren Auftraggebern Beratung und Dienstleistungen rund um das Internet an. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge, die AvD von ihren Auftraggebern verbindlich annimmt, d.h. sämtliche Leistungen von AvD erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftragsgebers erlangen nur Geltung, wenn sie von AvD ausdrücklich akzeptiert werden. Die vorbehaltlose Auftragserfüllung stellt kein Einverständnis mit solchen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers dar. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers verpflichten AvD nicht, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

Ein verbindlicher Auftrag entsteht, wenn ein von AvD erstelltes Angebot vom Auftraggeber angenommen wurde. Dies erfordert die Schriftform (§126 BGB).

§ 2
Arbeitsbereiche

(1) Arbeitsbereiche von AvD sind

(2) Arbeitsbereiche von AvD sind nicht

§ 3
Pflichten von AvD

  1. AvD verpflichtet sich nach Auftragsannahme, nach den Vorgaben des Auftraggebers ein Konzept für eine Website zu entwickeln und eine gebrauchstaugliche Website herzustellen.
  2. AvD erbringt ihre vertraglich geschuldeten Leistungen in drei Phasen nach Maßgabe der folgenden Absätze 3 bis 5.
  3. Konzeptphase: AvD erarbeitet zunächst ein Konzept für die Struktur der Website. Zu dieser Struktur gehören ein Verzeichnis mit der hierarchischen Gliederung der einzelnen Webseiten (Strukturbaum), ein etwaiges Framekonzept, die Platzierung von Links und - soweit vereinbart - die Einbindung von Skripten für Formulare, Zähler etc.
  4. Entwurfsphase: Nach Fertigstellung des Konzepts und nach Freigabe des Konzepts durch den Auftraggeber erstellt AvD eine Basisversion der Website auf der Grundlage des freigegebenen Konzepts. Die Basisversion muss die Struktur der Website erkennen lassen, die wesentlichen gestalterischen Merkmale beinhalten und die notwendigen Grundfunktionalitäten aufweisen. Zu den notwendigen Grundfunktionalitäten gehört insbesondere die Funktionstüchtigkeit der Links, die die einzelnen Webseiten verbinden. Diese Basisversion wird im geschützten Bereich der Website von AvD zugänglich gemacht. In Ausnahmefällen kann die Zugänglichmachung auf einem geeigneten Datenträger erfolgen, der im Auftrag zu vereinbaren ist.
  5. Fertigstellungsphase: Nach Fertigstellung der Basisversion und deren Freigabe durch den Auftraggeber erstellt AvD die Endversion der Website.
  6. Eine etwaige Optimierung/Anpassung der Website auf einen bestimmten oder mehrere Browsertyp(en)/-version(en) und/oder eine bestimmte oder mehrere Bildschirmauflösung(en) ist jeweils im Auftrag zu vereinbaren. Wenn Entsprechendes nicht im Auftrag vereinbart wurde, bestimmt AvD selbst die Optimierung.
  7. AvD verpflichtet sich, eventuell von Auftraggeber überlassene Zugangsdaten (siehe § 4 Abs. 7) geheim zu halten.

§ 4
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt AvD die in die Website einzubindenden Inhalte zur Verfügung. Die pünktliche Datenablieferung ist Voraussetzung für die ordnungsgemäße Erfüllung des Auftrages.
  2. Für die Herstellung der Inhalte ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Zu einer Prüfung, ob sich die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte für die mit der Website verfolgten Zwecke eignen, ist AvD nicht verpflichtet.
  3. Der Auftraggeber versichert AvD, dass sämtliche Inhalte frei benutzt und bearbeitet werden können. Der Auftraggeber versichert insbesondere, dass er über alle erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte verfügt. Der Auftraggeber stellt AvD von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalten beruhen. Eine Haftung von Seiten von AvD ist somit ausgeschlossen.
  4. Zu den vom Auftraggeber bereit zu stellenden Inhalten gehören insbesondere sämtliche einzubindende Texte, Bilder, Grafiken, Logos und Tabellen.
  5. Die Bereitstellung der Inhalte zur Weiterverarbeitung erfolgt in elektronisch verwertbarer Form, und zwar
  1. Der Auftraggeber wird AvD die Titel <title> der einzelnen Webseiten, einige Schlüsselworte <keywords> zu jeder Seite und jeweils eine Beschreibung <description> der einzelnen Webseiten zur Verfügung stellen, damit title, keywords und description mittels Meta-Tags in den Quellcode der einzelnen HTML-Seiten integriert werden können, wenn vom Auftraggeber gewünscht.
  2. Wenn eine Einstellung ins Worldwide Web vereinbart wird, ist Auftraggeber verpflichtet, AvD die nötigen Angaben (Zugangsdaten) zukommen zu lassen (siehe § 3 Abs. 7).
  3. Der Auftraggeber wird AvD die gemäß vorstehenden Absätzen zu liefernden Inhalte und Angaben spätestens unverzüglich nach Beendigung der Konzeptphase zur Verfügung stellen.
  4. Sobald AvD ein Konzept erstellt und dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt hat, das die vertraglichen Anforderungen gemäß § 3 Abs. 3 dieser AGB erfüllt, wird der Auftraggeber das Konzept durch Erklärung in Schriftform (§ 126 BGB) freigeben.
  5. Nach Erstellung einer Basisversion der Website durch AvD, die den vertraglichen Anforderungen gemäß § 3 Abs. 4 dieser AGB entspricht, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Basisversion nach deren Kenntnisnahme durch Erklärung in Schriftform (§ 126 BGB) freizugeben.

§ 5
Abnahme

  1. Nach Fertigstellung der Website ist AvD verpflichtet, dem Auftraggeber die Website - je nach Vereinbarung - auf einem vom Auftraggeber benannten Server oder im geschützten Bereich ihrer eigenen Website zugänglich zu machen. In Ausnahmefällen kann die Zugänglichmachung auf einem geeigneten Datenträger erfolgen, der im Auftrag zu vereinbaren ist.
  2. Der Auftraggeber ist zur Abnahme der Website verpflichtet, sofern die Website den vertraglichen Anforderungen entspricht. Die Abnahme ist in Schriftform (§ 126 BGB) zu erklären.
  3. Während der Fertigstellungsphase ist AvD berechtigt, dem Auftraggeber einzelne Bestandteile der Website zur Teilabnahme vorzulegen. Der Auftraggeber ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile der Website den vertraglichen Anforderungen entsprechen.

§ 6
Fertigstellung der Website

  1. Wenn ein Fertigstellungstermin vereinbart wird, ist dieser Termin für AvD nicht verbindlich, sofern er aus Gründen nicht eingehalten werden kann, die der Auftraggeber allein oder überwiegend zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere im Falle einer Verletzung der Verpflichtungen des Auftraggebers gemäß § 4 der AGB.
  2. Wird eine vereinbarte Lieferfrist um mehr als 6 Wochen überschritten, so ist der Auftraggeber berechtigt, AvD eine angemessene Nachfrist zu setzen. Unterbleibt die Lieferung innerhalb der Nachfrist, so ist der Auftraggeber befugt, durch schriftliche Erklärung gegenüber AvD vom Auftrag zurückzutreten. Der Schadenersatzanspruch des Auftraggebers gegen AvD wegen Nichterfüllung beschränkt sich immer auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von AvD, so dass nur in solchen Fällen seitens AvD gehaftet wird.

§ 7
Nutzungsrechte

  1. AvD räumt dem Auftraggeber das ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die Website zu nutzen. Die Einräumung der Nutzungsrechte wird erst wirksam (§ 158 Abs. 1 BGB), wenn der Auftraggeber die gem. Auftrag geschuldete Vergütung vollständig an AvD entrichtet hat.
  2. An geeigneten Stellen werden in die Website Hinweise auf die Urheberstellung von AvD aufgenommen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne Zustimmung von AvD zu entfernen.
  3. Das Nutzungsrecht gilt nur für die Nutzung der Website insgesamt bzw. von Bestandteilen der Website im Internet. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, einzelne Gestaltungselemente der Website oder die vollständige Website in anderer Form - insbesondere in gedruckter Form - zu nutzen.

§ 8
Zahlungsmodalitäten

  1. Nach Fertigstellung der Website wird AvD dem Auftraggeber die vertraglich geschuldete Vergütung in Rechnung stellen. Die Rechnung ist innerhalb von zehn Werktagen zur Zahlung fällig und ist vollständig und ohne jeglichen Abzug zu bezahlen.
  2. Teilrechnungen sind unter Aufführung der bereits erbrachten Teile der im Rahmen eines Auftrages vereinbarten Dienstleistungen möglich (z.B. Beratung, Lieferung einzelner Internetseiten im Rahmen eines umfangreicheren Internetprojektes u.ä.). Hinsichtlich der Fälligkeit gilt § 8 Abs. 1, es sei denn es wurde etwas anderes vereinbart.
  3. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung fälliger Rechnungen in Verzug, so ist AvD berechtigt, 10% Verzugszinsen zu erheben.

§ 9
Gewährleistung und Haftung

  1. Für Mängel der Website haftet AvD nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für Werkverträge (§§ 633 ff. BGB).
  2. Die Gewährleistung von AvD für eventuelle Mängel, die der Auftraggeber geltend macht, ist wie folgt geregelt:
    Das Gewährleistungsrecht des Auftraggebers beschränkt sich zunächst auf eine zweimalige Nachbesserung. Wenn die Nachbesserungsversuche durch AvD nicht zur Beseitigung der Mängel führen, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Auftrages verlangen.
  3. AvD ist für die Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist AvD nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.
    Der Auftraggeber stellt AvD von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf Handlungen des Auftraggebers beruhen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche, die auf eine Verletzung von Urheber-, Nutzungs-, Persönlichkeits- und Schutzrechten oder der unzulässigen Verwendung einer Domain durch den Auftraggeber zurückzuführen sind. Eine Haftung seitens AvD ist somit ausgeschlossen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, AvD die Kosten zu ersetzen, die ihr wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
  4. Bereitstellung von Domain-Namen:
    AvD sorgt bei Bedarf des Auftraggebers für die Bereitstellung eines gewünschten Domain-Namens, sofern nicht technische oder rechtliche Gründe dagegensprechen. AvD wird bei der Domain-Beschaffung lediglich als Vermittler tätig und übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Auftraggeber beantragten Domains frei von Rechten Dritten sind und auf Dauer Bestand haben. Eine Bereitstellung kann nur gemäß der geltenden Richtlinien der hierfür zuständigen Institution erfolgen. In allen mit der Beanspruchung, Nutzung oder Registrierung eines Domain-Namens verbundenen namens- oder markenrechtlichen Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und Dritten, ist der Auftraggeber für die Rechtmäßigkeit des von ihm gewünschten Namens allein verantwortlich. Sollten Dritte entsprechende Ansprüche gegen AvD geltend machen, so wird der Auftraggeber AvD von allen Ansprüchen des/der Dritten freistellen. Aufgrund der Bearbeitungsdauer kann es vorkommen, dass eine beantragte Domain nicht mehr verfügbar ist, obwohl sie zum Zeitpunkt der Auftragsbearbeitung durch AvD als verfügbar erscheint. In diesen Fall ist AvD von jeglichen Schadensersatzforderungen des Auftraggebers aufgrund einer nicht möglichen Domaineintragung freigestellt.
  5. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet AvD nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes.
    Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von AvD auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen von AvD gilt.
  6. Die Frist für die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen des Auftraggebers beträgt ein Jahr.
  7. AvD haftet nicht für eventuellen Datenverlust. Der Auftraggeber ist selbst für eine angemessene Datensicherung verantwortlich.
  8. AvD haftet nicht für Folgeschäden.
  9. Die Gewährleistungspflicht von AvD erlischt, wenn einzelne Internetseiten verändert worden sind und diese Änderungen nicht von AvD stammen und AvD zu diesen Änderungen auch keine vorherige Einwilligung erteilt hat. AvD kann die Beseitigung von Mängeln so lange verweigern, wie der Auftraggeber fällige Verpflichtungen aus dem Auftrag seinerseits nicht erfüllt hat.
    Die Gewährleistungspflicht von AvD erlischt ferner dann, wenn der Auftraggeber die Vorschriften über die Behandlung der Internetseite (Betriebsanleitung, Einweisung, etc.) nicht befolgt hat. Die Gewährleistungsverpflichtung von AvD entfällt außerdem bei unsachgemäßer Handhabung eines Internetauftrittes durch den Auftraggeber.

§ 10
Kündigung

  1. Eine Kündigung des Auftrages muss in Schriftform (§ 126 BGB) erfolgen.
  2. AvD ist zur Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn
  1. Sind im Auftrag Teilabschnitte vereinbart, die durch Abschlagszahlungen vergütet werden, sind Kündigungen jeweils zum Ende eines solchen Teilabschnittes möglich. Die zugehörige Teilrechnung wird dann von AvD gestellt und ist entsprechend § 8 Abs. 1 fällig.

§ 11
Datenschutz

Der Auftraggeber wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie § 4 der Teledienst Datenschutzverordnung davon unterrichtet, dass AvD die Daten des Auftraggebers in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Auftrag ergeben, maschinell verarbeitet.

§ 12
Schlussbestimmungen

  1. Auf die vorliegenden AGB und die auf deren Grundlage angenommenen Aufträge ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit den vorliegenden AGB ergeben, das Amtsgericht Rendsburg als Gerichtsstand vereinbart. Für Privatpersonen im Sinne des BGB gilt als Gerichtsstand das jeweils zuständige Gericht am Wohnort des Auftraggebers.
  2. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen oder Passagen einzelner Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen und Passagen einzelner Bedingungen nicht berührt. Eine unwirksame Bedingung ist im Streitfall so auszulegen, umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr verfolgte wirtschaftliche Zweck, soweit gesetzlich zulässig, erreicht wird.

Stand: 17.03.2009